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Wahlen

20 Fragen - 20 Antworten: Wahlen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern

1. Wann wird in diesem Jahr gewählt?

Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 9. Juni 2024 finden in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

2. Was sind Europawahlen?

Alle fünf Jahre ist Europawahl. Das bedeutet: Es werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg gewählt, und zwar getrennt für jeden EU-Mitgliedsstaat. Die Zeitspanne dafür erstreckt sich über vier Tage: von Donnerstag bis Sonntag. In den Niederlanden beispielsweise wird am Donnerstag abgestimmt, in Irland am Freitag, in Deutschland am Sonntag. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt das Europäische Parlament die Gesetze der Europäischen Union und bewilligt den Haushalt. Das Parlament entscheidet zudem über internationale Abkommen, kontrolliert den EU-Rat und die EU-Kommission.

3. Was sind Kommunalwahlen?

Am 9. Juni werden in M-V auch die kommunalen Volksvertreter/innen gewählt, also die Mitglieder der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage in MV. Abgestimmt wird in mehr als 700 Städten und Gemeinden landesweit, gut 8.000 Sitze sind zu vergeben.

4. Wer darf wählen?

In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger/innen, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und einen Wahlschein erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch beim Wahlalter existieren keine Unterschiede mehr. Gewählt werden kann ab 16.

Infos für junge Wählerinnen und Wähler gibt‘s auf Instagram – @ue16_mv – und auf www.mit16waehlen.de.

5. Wie werde ich benachrichtigt?

Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht.

6. Wie funktioniert die Briefwahl?

Sie möchten wählen, sind am Wahltag aber verhindert? Kein Problem. Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Den dafür benötigten Wahlschein kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen können aber auch formlos – zum Teil auch online – angefordert werden. Wer den Antrag selbst abgibt, kann die Briefwahl gleich vor Ort ausüben. Bei schriftlichen Anträgen werden die Unterlagen nach Hause geschickt. Damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommen, sollten die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl zurückgeschickt werden.

7. Wie viele Kreuze darf ich machen?

Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeister/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.

8. Ist meine Stimme überhaupt wichtig?

Und ob! Wo können Wohngebiete entstehen, welche Straße muss saniert werden, wie hoch sind künftig die Parkgebühren? Themen wie diese werden in der Kommunalpolitik entschieden. Das heißt: Wer am 9. Juni zur Wahl geht, bestimmt mit, wer Entscheidungen vor Ort trifft. Wahlen sind die direkteste Form, sich am politischen Geschehen zu beteiligen – zu Hause wie in Europa. 2019 lag die Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl bei 57,2 Prozent, zur Europawahl bei 58,4 Prozent. Wie entscheidend einzelne Stimmen bei jeder Wahl sein können, zeigt ein Wahlkreis in Vorpommern: Hier gaben zur Landtagswahl 2016 nur fünf Stimmen den Ausschlag für die Siegerin des Direktmandats.

9. Wer darf zur Wahl antreten?

Zu den Wahlen antreten kann sowohl jede(r) Deutsche als auch jede(r) andere EU-Bürger/in, die/der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht oder Ausüben öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Für Bewerber/innen der Europawahl gilt zusätzlich: Sie müssen auf einer Bundes- oder Landesliste von Parteien oder politischen Vereinigungen stehen.

10. Wofür sind Gemeindevertreter/innen zuständig?

Selbst ist die Gemeinde, das garantiert schon das Grundgesetz. Dort heißt es:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Entschieden wird zum Beispiel über den Bau von Kitas und Schulen, über die Ausstattung der Feuerwehr, über die Kultur- und Tourismusförderung. Die Gemeinde- oder Stadtvertretung ist das höchste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. In ihrer Sitzung entscheiden ehrenamtliche Gemeinde oder Stadtvertreter/innen über Empfehlungen der Ausschüsse und Vorlagen der Verwaltung.

11. Wofür sind Kreistage zuständig?

Bis auf Rostock und Schwerin gehören alle Städte und Gemeinden in MV zu je einem Landkreis. Sechs Kreise gibt es insgesamt, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Jeder von ihnen hat einen eigenen Kreistag. Dieser entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie zum Beispiel den Nahverkehr oder die Abfallbeseitigung. Über Aufgaben also, die Städte und Gemeinden in den Kreisen allein nicht umsetzen können. Die Beschlüsse führt der Landrat/die Landrätin aus. Kreistage werden – wie Gemeinde- oder Stadtvertretungen – alle fünf Jahre gewählt.

12. Welche Aufgaben haben ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

In MV gibt es mehr als 650 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese werden direkt gewählt. Ihre Amtszeit ist an die Wahlperiode der Gemeinde- oder Stadtvertretung gebunden, dauert also fünf Jahre. Ehrenamtliche Bürgermeister/innen vertreten ihren Ort nach außen und sind Ansprechpartner/innen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie leiten Stadt- oder Gemeindevertretungen, planen Projekte und entscheiden mit, ob ein Jugendzentrum renoviert oder Geld für neue Straßenbeleuchtung ausgegeben wird. Ehrenamtliche Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, künftig zum Beispiel 840 Euro monatlich in Orten mit bis zu 500 Einwohnern und Einwohnerinnen.

13. Was machen hauptamtliche Bürgermeister/innen?

Größere Städte haben hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. In Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald heißen sie Oberbürgermeister/in. Anders als ehrenamtliche Bürgermeister/innen haben sie keinen Sitz in der Stadtvertretung. Sie arbeiten hauptberuflich, leiten die Verwaltung, bereiten Beschlüsse vor und führen Aufträge der Stadtvertretung aus. Ihre Amtszeit beträgt sieben bis neun Jahre. Die genaue Dauer legt jede Kommune in ihrer Hauptsatzung fest.

14. Wofür ist die Europäische Union zuständig?

Jeder von uns hat Europa in der Geldbörse. Den Euro. Währungspolitik ist eine Aufgabe, für die die EU zuständig ist. Gleiches gilt für Außenhandelspolitik, Zollunion, Wettbewerbsrecht. Daneben gibt es Zuständigkeiten, die sich EU und Mitgliedsstaaten teilen. Zum Beispiel beim Verbraucherschutz, bei Umwelt und Landwirtschaft. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die EU wird erst tätig, wenn die Mitgliedsstaaten die Aufgaben nicht ausreichend selbst regeln können.

15. Wofür ist die Europäische Union nicht zuständig?

Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Kultur, Bildung, Sport und Katastrophenschutz. Hier kann die Europäische Union die Mitgliedsstaaten zwar unterstützen – etwa, indem sie Förderprogramme auflegt, koordinierende Aufgaben übernimmt oder ergänzende Maßnahmen ergreift. Konkrete gesetzliche Vorgaben zu machen, steht ihr aber nicht zu. Grundsätzlich gilt: Die EU kann nur Aufgaben übernehmen, die ihr von den Mitgliedsstaaten zugeteilt werden.

16. Wie profitiert MV von der Europäischen Union?

Freier Handel und Geldfluss, EU-weite Aufträge, arbeiten wo und reisen wohin man möchte – das sind Grundfreiheiten der Europäischen Union, die auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern gelten. In unserem Alltag spiegeln sich Entscheidungen der EU beispielsweise auch bei Garantien für Elektrogeräte, Handygebühren im Ausland und der Kennzeichnung von Lebensmitteln wider. Nicht zuletzt profitiert Mecklenburg-Vorpommern finanziell von der Europäischen Union. In der aktuellen Förderperiode – sie reicht von 2021 bis 2027 – stellt sie dem Land insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

17. Wie viele Abgeordnete kommen aus Deutschland?

Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten. Maßgeblich für die Anzahl der Sitze sind die Einwohnerzahlen der Mitgliedsstaaten. Zum Vergleich: Die Länder mit den wenigsten Sitzen sind Malta, Luxemburg und Zypern: Sie haben je sechs Sitze. Die Interessen von MV werden derzeit von sechs Abgeordneten vertreten. Insgesamt sind bei der anstehenden Wahl 720 Sitze im EU-Parlament zu vergeben. Mit dem Austritt von Großbritannien aus der EU hatte sich die Zahl von 751 auf 705 reduziert. Hintergrund für die aktuelle Anpassung sind demografische Veränderungen seit der Wahl 2019. An der Anzahl der Abgeordneten aus Deutschland wird sich nichts ändern.

18. Wie kommen Kandidaten und Kandidatinnen ins EU-Parlament?

Das variiert in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland erstellen Parteien und politische Vereinigungen Landes- oder Bundeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten. Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber stellen sich vorher auf einem Parteitag bzw. in einer Mitgliederversammlung einer geheimen Wahl. Wie viele Sitze eine Partei bzw. politische Vereinigung am Ende im EU-Parlament erhält, richtet sich nach dem Stimmenanteil bei der Europawahl.

19. Was ist die Juniorwahl?

Kurz gesagt: Demokratie zum Üben. Die Juniorwahl gibt es seit 1999 und wird in Begleitung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen angeboten. Das Projekt bringt Wahlen in die Schulen und zeigt wirklichkeitsnah, wie eine Abstimmung abläuft – vom Wählerverzeichnis bis zum Urnengang. Schulen, die mitmachen möchten, können sich unter folgendem Link anmelden: www.juniorwahl.de.

20. Wie kann ich mich weiter informieren?

Auf www.politik-mv.de, dem Online-Angebot der Landeszentrale für politische Bildung MV, gibt es Informationen und Hintergründe zur Kommunal- und EU-Wahl am 9. Juni 2024. Wer vor der Europawahl zudem herausfinden möchte, welches Parteiprogramm am besten passt, kann den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung befragen. Online auf www.bpb.de.
Oder bei der LpB vor Ort: Der Demokratiebus ist mit dem „analogen“ Wahl-O-Mat auf Achse.

Infos: www.demokratie-auf-achse.de 


Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat Sonntag, den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt. Dieser Wahltag gilt somit neben der Europawahl auch für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages.

In der Stadtverwaltung Neubrandenburg sind die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl bereits angelaufen. An erster Stelle steht dabei die Werbung von ehrenamtlichen Wahlhelfern. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

Für die 38 Urnen- und 16 Briefwahlbezirke der Stadt Neubrandenburg werden 486 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den verschiedenen Funktionen benötigt.
Ein Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Weiterhin werden noch fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzer berufen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.

Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis für die Europa- und Kommunalwahlen.

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder je nach Funktion ein Erfrischungsgeld für verbundene Wahlen in Höhe von 80,00 bis zu 95,00 Euro. Aus Gründen der Sicherheit wird das Erfrischungsgeld nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen.

Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden -soweit es geht- berücksichtigt. Allerdings zählt auch hier: wer zuerst kommt, hat die besten Chancen.
Jeder Wahlhelfer erhält ca. 3 Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen.

Für Bereitschaftserklärungen kann das Online-Formular genutzt werden.

Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555 1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail: wahlen@neubrandenburg.de anmelden.

Wir würden uns freuen, Sie in einem unserer Wahlteams begrüßen zu dürfen.

Künftige Wahltermine aus Sicht der Stadt Neubrandenburg

TerminArtTurnus
2024 Europa- und Kreistagswahl
sowie Wahl der Gemeindevertretung Neubrandenburg
5 Jahre
2025 Wahl des Landrates
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
7 Jahre
2025
Bundestagswahl 4 Jahre
2026
Landtagswahl 5 Jahre