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Straßenreinigung in der Stadt Neubrandenburg

Neubrandenburger Bürger können auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neubrandenburg sehen, welche Straßen von der Stadt gereinigt werden.

In Auswertung der vergangenen Jahre wurde die Straßenreinigungssatzung für die Stadt Neubrandenburg im Jahr 2023 überarbeitet. Das zu reinigende Straßennetz der Stadt wurde dabei um weitere Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Versorgung ergänzt und die Reinigungsdurchführung optimiert.

Um weitere Informationen über die Reinigung der einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.

Die Straßenreinigung ist eingeteilt in die Reinigungsklassen 0 bis 7. Die von der Stadt zu erbringenden Leistungen sind dabei wie folgt definiert:

  • Reinigungsklasse 0:

- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- 14-tägliche Reinigung der Geh- und Radwege
- das Streckennetz ist im Plan rot dargestellt

  • Reinigungsklassen 1 und 2:
- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 1 ist im Plan blau dargestellt
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 2 ist im Plan grün dargestellt
  • Reinigungsklasse 3:
- monatliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 3 ist im Plan orange dargestellt
  • Reinigungsklasse 4:
- einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn
- zweimal wöchentliche Reinigung der Gehwege und Fußgängerbereiche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 4 ist im Plan lila dargestellt
  • Reinigungsklasse 5:

- Reinigung aller Straßenteile 7 mal in der Woche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 5 ist im Plan oliv dargestellt

  • Reinigungsklassen 6 und 7:

- in diesen Reinigungsklassen führt die Stadt keine Reinigungsleistungen durch
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 6 ist im Plan braun dargestellt
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 7 ist im Plan hellblau dargestellt

Für die Reinigungsklassen 6 und 7 und für alle nicht im Plan dargestellten Straßen gilt die sogenannte Anliegerpflicht, bei der bis zur Straßenmitte alle Straßenbestandteile (Geh- und Radwege, Grün-und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) von den Eigentümern der an der Straße anliegenden Grundstücke zu reinigen sind.

Näheres zur Durchführung der Reinigung und zur Übertragung von Reinigungspflichten erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier sind auch alle Straßen, in denen die Stadt Neubrandenburg Leistungen erbringt mit der zugehörigen Reinigungsklasse genannt.

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