Sprungziele
Inhalt

Winterdienst in der Stadt Neubrandenburg

Neubrandenburger Bürger können auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neubrandenburg sehen, welche Straßen nach Schneefall von der Stadt beräumt werden und welche nicht.

In Auswertung der vergangenen Winterereignisse wurden die Regelungen für den Winterdienst in Neubrandenburg optimiert. Das Straßennetz der Stadt wurde dabei um weitere Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Versorgung ergänzt. Die Straßenreinigungssatzung wurde im Jahr 2023 überarbeitet.

Um weitere Informationen über den Winterdienst auf den einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Streckennetz der Priorität 1

Es umfasst die Bundesstraßen und das Liniennetz des ÖPNV im Stadtgebiet sowie die Zufahrt zum Klinikum der Oststadt, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft an Gewerbestandorten. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 1 ist im Plan rot dargestellt.

  • Streckennetz der Priorität 2

Dieses Netz umfasst weitere Haupterschließungs- und Sammelstraßen, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens, z. B. die Neubrandenburger Innenstadt. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 2 ist im Plan blau dargestellt.

Für alle nicht im Plan dargestellten Straßen gilt die sogenannte Anliegerpflicht zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie zur Schneeberäumung auf der Hälfte der Fahrbahn.
Näheres zur Durchführung des Winterdienstes erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier erfahren Sie auch mehr zu den Anliegerpflichten auf Gehwegen.

Weitere Beiträge zu Sicherheit und Ordnung:

Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: