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Denkmalschutz

Denkmale in Form von Kirchen, Bürgerhäusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prägen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und überliefern Wissen über lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze überwacht. So bleibt das uns nur kurz überantwortete Erbe auch für die zukünftigen Generationen erhalten.

Denkmale sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus

  • künstlerischen
  • wissenschaftlichen
  • geschichtlichen
  • volkskundlichen
  • städtebaulichen

Gründen unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V).

Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt.
Während die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss für die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Baudenkmale

Kirchen, Wohn- und Geschäftshäuser in Städten, technische Anlagen und Bahnhöfe aber auch Friedhöfe und Parkanlagen sowie vereinzelt alte Straßen können Baudenkmal sein. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass möglichst viel der originalen Bausubstanz erhalten ist und möglichst wenige Bereiche modern ergänzt oder umgebaut worden sind.

Wer im Besitz eines Baudenkmals ist, sollte insbesondere folgende Punkte beachten:

  • § 6 DSchG M-V Erhaltungspflicht
    Wer ein Baudenkmal besitzt, steht in der Pflicht dieses im Rahmen der Zumutbarkeit denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
  • § 7 DSchG M-V Genehmigungspflicht
  • Genehmigungspflichtig sind:
a) Maßnahmen zur Beseitigung, Veränderung, zur Änderung der bisherigen Nutzung sowie zur Verbringung an einen anderen Ort.
b) Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals erheblich beeinträchtigt wird.
In den oben genannten Fällen muss rechtzeitig vor Baubeginn ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde gestellt werden.
  • § 8 DSchG M-V Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
    Formular „Veräußerungs- und Veränderungsanzeige“
  • § 9 DSchG M-V Auskunfts- und Duldungspflicht

Ausgewählte Baudenkmale in der Innenstadt

Die Entwicklung der Stadt Neubrandenburg über die Jahrhunderte seit der Stadtgründung 1248 ist eine ständige Geschichte von wechselseitigem Aufstieg, Blüte und Niedergang. Trotz vieler erlittener Verluste bietet die Stadt eine interessante Denkmallandschaft, die eben diese Geschichte gegenständlich ablesbar macht. Zu nennen wären hier beispielhaft aus der Anfangszeit die mittelalterliche Wehranlage mit den vier backsteingotischen Toranlagen, die Marienkirche und das Franziskanerkloster, die die Stadt unverwechselbar machen. Das Schauspielhaus und die Häuser in der Großen Wollweberstraße haben die Zerstörung zum Ende des letzten Krieges überstanden und die Bauten der Wiederaufbauphase in Stile der Norddeutschen Renaissance aus den 1950er Jahren zeugen in ihrer hohen Qualität vom Aufbauwillen der Bürger. Begeben Sie sich auf eine Reise durch die Geschichtslandschaft von Neubrandenburg.

Um weitere Informationen über ausgewählte Bauwerke in der Innenstadt zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an.

Zur Karte einzelner Baudenkmale in der Innenstadt und deren Nähe klicken Sie den jeweiligen Namen an:

Baudenkmale der mittelalterlichen Stadtbefestigung

Sonstige Baudenkmale

Weitere Beiträge zu Kultur und Tourismus:

Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier:

Bodendenkmale

Oberirdisch sichtbare Anlagen, wie z. B. Burgwälle, Turmhügel, Großsteingräber und Grabhügel gehören in diese Kategorie.
Es zählen dazu auch oberirdisch nicht mehr sichtbare ur- und frühgeschichtliche Siedlungs- und Bestattungsplätze sowie Produktionsanlagen und Befestigungen.
Darin enthalten sind Altertümer wie Schmuckgegenstände, Werkzeuge, Waffen und Gerätschaften aus Metall, Stein, Keramik, Knochen oder Holz.

Bei zufällig neu entdeckten Bodendenkmalen ist gemäß § 11 DSchG M-V die untere Denkmal-schutzbehörde der Stadt zu benachrichtigen und der Fund sowie die Fundstelle bis zum Eintreffen von deren Mitarbeitern in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür der Entdecker und der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.

  • § 7 Abs. 1 DSchG M-V Genehmigungspflicht
    Genehmigungspflichtig sind: Maßnahmen zur Beseitigung, Veränderung, zur Änderung der bisherigen Nutzung sowie zur Verbringung an einen anderen Ort.

Denkmalbereiche

Denkmalbereiche sind Gruppen baulicher Anlagen, die aus den gleichen Gründen wie Baudenkmale erhaltenswert sind. Die einzelnen Bestandteile müssen dafür selbst keine Baudenkmale sein.

Das bedeutet, dass sowohl Gebäude, die Einzeldenkmale sind, einen Denkmalbereich bilden können. Aber ein Denkmalbereich kann auch aus Bauwerken bestehen, von denen kein einziges ein Einzeldenkmal ist. In diesem Falle sind besonders die Gebäudehülle aber auch „alles andere“ (Straßen, Plätze, Grünanlagen usw.) innerhalb der Grenzen des Denkmalbereiches geschützt.

In Neubrandenburg gibt es folgende Denkmalbereiche:

Um weitere Informationen über die Denkmalbereiche zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die eingefärbten Flächen an.

Denkmalliste

Das Schicksal der Stadt Neubrandenburg über die Jahrhunderte seit der Stadtgründung 1248 ist eine ständige Geschichte von wechselseitigem Aufstieg, Blüte und Niedergang. Doch trotz vieler erlittener Verluste bietet die Stadt eine interessante Denkmallandschaft, die eben diese Geschichte gegenständlich ablesbar macht. Zu nennen wären hier beispielhaft aus der Anfangszeit die mittelalterliche Wehranlage mit den vier backsteingotischen Toranlagen, die Marienkirche und das Franziskanerkloster, die die Stadt unverwechselbar machen. Das Schauspielhaus und die Häuser in der Großen Wollweberstraße haben die Zerstörung zum Ende des letzten Krieges überstanden und die Bauten der Wiederaufbauphase in Stile der Norddeutschen Renaissance aus den 1950er Jahren zeugen in ihrer hohen Qualität vom Aufbauwillen der Bürger. Der erste WBS-70-Block der Welt in der Oststadt und das wunderschöne Wandbild in der Ziolkowskistraße stehen auf der Neubrandenburger Denkmalliste und dokumentieren den Zeitgeist des 20. Jahrhunderts. Begeben Sie sich also auf eine Reise durch die Geschichtslandschaft von Neubrandenburg.

Denkmalliste der Stadt Neubrandenburg