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Städtebauliche Rahmenpläne

Städtebauliche Rahmenpläne dienen dem Zweck, zusammengehörende Stadt- und Ortsteile zu erfassen, größere städtebauliche Zusammenhänge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Rahmenplänen für die Innenstädte und historischen Stadt- und Ortskerne sind besondere städtebauliche Zielsetzungen zu beachten. Dabei geht es z. B. um die Aufwertung des Stadtbildes, wobei ästhetische Belange neben funktionalen zu berücksichtigen sind. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Pflege historischer Stadtstrukturen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, Erhalt und Stärkung der Wohnfunktion in Verbindung mit Nutzungsmischungen, die Entwicklung verkehrsberuhigter Zonen und eine stadtverträgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs.

In der Regel wird der städtebauliche Rahmenplan mit Teilplänen (Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan, Einzelhandelsfachplan, Verkehrsplan und Durchführungsplan) und einem Textteil (Erläuterungsbericht) aufgestellt. Er dient der anschaulichen Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten Planung und der Vorbereitung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Rechtliche Bedeutung erlangt der städtebauliche Rahmenplan im Zusammenhang mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), die sich auf städtebauliche Aussagen und Beurteilungen der Gemeinde beziehen. Dies gilt vor allem für das Besondere Städtebaurecht.

Rechtsgrundlagen

  • Erlass über die städtebauliche Rahmenplanung i. S. v. § 140 Nr. 4 BauGB vom 23.05.1991 - II 750 a – geändert am 06.07.1999 (Amtsblatt MV 1999, S. 788)

Städtebauliche Rahmenpläne der Stadt Neubrandenburg: