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Wohnen

Wohngeld

  • Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
  • Wer die persönlichen Voraussetzungen für die Zahlung eines Wohngeldes erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf, aber
  • Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

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Wohnberatung für besonderen Bedarf

Wohn- und Mietberatung für besondere Bedarfsgruppen – Senioren, Schwerbehinderte und sonstige hilfebedürftige Personen.

Hilfe bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung für besondere Bedarfsgruppen als Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung.

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Wohnungsbaustandorte

Der Trend zum Wohneigentum, insbesondere zum Einfamilienhaus in Neubrandenburg ist nach wie vor ungebrochen. So belief sich die Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten im Stadtgebiet in den letzten Jahren auf 30 bis 50 Grundstücke jährlich.
Die Nachfragestruktur nach zur Verfügung stehendem bezahlbarem Wohnraum unterliegt derzeitig folgenden Entwicklungstendenzen auf dem Neubrandenburger Wohnungsmarkt:

  • zurück in die Stadt
  • Wohnen in der City
  • Wohnen in landschaftlich reizvollen Lagen mit guter Versorgung
  • anhaltende Eigentumsbildung
  • altersgerechtes Wohnen
  • Wohnen mit Pflegedienstleistungen

Zur Bedienung der Nachfrage der genannten Entwicklungstrends sowie der Schaffung einer gesunden Wohnformstruktur konnten einige Wohnungsbaustandorte entwickelt werden bzw. sind in der Vorbereitung.


Gerstenstraße

Das Grundstück Gerstenstraße bildet den nördlichen Abschluss des Neubrandenburger Stadtgebietes. Das ruhige Wohngebiet bietet neben Möglichkeiten zur Naherholung, eine gute Infrastruktur mit diversen Dienstleistungsangeboten sowie die direkte Anbindung zum Reitbahnsee und zum öffentlichen Personennahverkehr.
Die einzelnen Parzellen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren voll erschlossen und sind ohne Bauträgerbindung bebaubar. Die Vermarktung erfolgt von der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH.

Steep, 3. Bauabschnitt, Süd

Die Grundstücke zum 3. Bauabschnitt, Süd liegen in einem sehr ruhigen und gepflegten Wohngebiet. Auf Grund der Lage sind in der Nähe befindliche Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Sportstätten und vieles mehr vorhanden. Der Blick auf die Marienkirche und auf die Grünanlagen laden zum Verweilen ein.

Bei der Entwicklung von neuen Wohnungsbaustandorten soll die Infrastruktur in bereits erschlossenen Flächen ausgenutzt und der Planungs- und Erschließungsaufwand auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Damit können sich auch die Kosten für Wohnbaugrundstücke in einem ökonomisch vertretbaren Bereich halten und gleichzeitig ausreichend Grundstücke angeboten werden.


Zu den von der VAKON Quartierentwicklung GmbH angebotenen Parzellen können Sie sich mit Ihrer Anfrage über die Mailadresse: info@vakon-quartierentwicklung.de näher informieren.

Kontakt:

Janine Kriegler

2 - Stadtplanung, Wirtschaft und Bauordnung
Abteilungsleiterin Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen

Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg

  • Telefon: 0395 555-2455
  • Raum: 501

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Wohnungsbauförderung

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ein Dienstleistungsportal www.lfi-mv.de eingerichtet. Das Dienstleistungsportal beinhaltet eine Reihe von Themen so auch die Förderfibel. In der Förderfibel haben Sie die Möglichkeit sich aktuell im Förderbereich Wohnungs- und Städtebau zu informieren.

Für das Stadtgebiet Neubrandenburg erfolgen die Beratung zur Antragstellung und die Antragsvorprüfung in der Stadtverwaltung Neubrandenburg durch die Abteilung Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen, Lindenstraße 63, Raum 305, Tel.: 0395 555-2848.

Mietspiegel

gültig für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2024.

Der vorliegende Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der mit einer Vermutungsfunktion über die tatsächlich wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmieten ausgestattet ist und mit dieser Aussagekraft in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen werden kann § 558 d (3) BGB.

Er berücksichtigt die Stadtgebiete und den Stadtgebietsteil Monckeshof, die unterschiedlichen Baualtersklassen, die Wohnungsgröße und den Modernisierungsgrad von Neubrandenburger Wohnungen und umfasst ausschließlich Mieten für nichtpreisgebundenen Wohnraum.