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Wahl der Stadtvertretung

Verbundene Wahlen am 9. Juni 2024
Europa- und Kreistagswahl sowie Wahl der Stadtvertretung Neubrandenburg

Die nächsten Wahlen zur Stadtvertretung Neubrandenburg werden gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl zum Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte am 9. Juni 2024 stattfinden. Die Stadtvertretung wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (§ 23 Abs. 1 Kommunalverfassung)

Die Anzahl der zu wählenden Stadtvertreter richtet sich gemäß § 60 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) nach der Einwohnerzahl. Hiernach sind für die Gemeindevertretung der Stadt Neubrandenburg 43 Sitz zu vergeben.

Auf Grundlage des § 61 LKWG M-V wurde das Wahlgebiet der Stadt Neubrandenburg durch die Stadtvertretung per Beschluss STV 36/25/2023 vom 2. November 2023 in drei Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I - Industrieviertel und Stadtgebiet Ost,
Wahlbereich II - Innenstadt, Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd und Lindenbergviertel,
Wahlbereich III- Stadtgebiet West, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel.

Die kommunalen Vertretungen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben drei Stimmen, die sie einer Person geben oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen können. (§ 60 Abs. 1 LKWG M-V)

Wahlberechtigt sind nach § 4 Abs. 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Woh-nung außerhalb des Wahlgebiets haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. Ausschließungsgründe werden in § 6 Abs. 2 LKWG M-V genannt.

Unterlagen für die Wahlvorschläge zur Gemeindevertretungswahl der Parteien, Wählergruppen oder der Einzelbewerber können Sie unter nebenstehender Rubrik Dokumente herunterladen.

Die Wahlleitung liegt bei Herrn Peter Modemann (Gemeindewahlleiter). Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Wahlausschusses. Stellvertreter ist Herr Lutz Burmeister.

Die Wahlleitung wird unterstützt durch die Gemeindewahlbehörde, die für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in der Stadt Neubrandenburg zuständig ist, soweit das LKWG M-V oder andere Rechtsvorschriften nichts Anderes bestimmen.

Die Gemeindewahlbehörde ist erreichbar über:

Stadtverwaltung Neubrandenburg
Gemeindewahlbehörde
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Tel 0395-555 2011 oder 2015
wahlen@neubrandenburg.de


So hat Neubrandenburg gewählt: