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Meldung zum Einsatz als Wahl­helfe­rin oder als Wahl­helfer

die Europa- und Kreistagswal sowie Wahl der Stadtvertretung Neubrandenburg am 9. Juni 2024


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Wird zur Überweisung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 € bis 95,00 € benötigt. Aus Gründen der Sicherheit ist eine Barauszahlung nicht möglich.

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1. Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 13 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V). Bei der Anmeldung als Wahlhelfer/in ist kein Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, somit erfolgt die Datenübertragung über das Internet ungesichert.

2. Gemäß § 9 Abs. 4 BWG und 13 LKWG M-V dürfen personenbezogene Daten von Wahlhelfern für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat.


Bitte nur ankreuzen, wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen.

zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

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