Sprungziele
Inhalt
09.11.2022

Änderungen für Besitzer von Garagen, Bootsschuppen und Bootsliegeplätzen ab 1. Januar 2023

Der zu entrichtende Mietzins für Garagen, Bootsschuppen und Stegen, die von der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vermietet werden, wird ab 1. Januar 2023 zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Dies erfolgt in Anerkennung einer neuen gesetzlichen Regelung, die nach § 2b Umsatzsteuergesetz zum neuen Jahr in Kraft trifft.

Danach erbringen juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Kommunen etc.) unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Zu diesen Leistungen zählt auch die Vermietung von Stellplätzen, Garagen, Bootschuppen und Bootsliegeplätzen (an Stegen und in der Halle) durch die Stadt Neubrandenburg. Dies betrifft nach aktuellem Kenntnisstand rund 750 Einzelgaragen, 480 Bootsschuppen und 180 Bootsliegeplätze.

Neuer Mietvertrag ab 1. Januar 2023

Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter erhalten ab Mitte November per Post eine Änderungskündigung, verbunden mit einem neuen Mietvertrag. Dies ist erforderlich, da das neue Mietentgelt sowie die anfallende Umsatzsteuer separat ausgewiesen und daher alle Verträge geändert werden müssen.

Eine weitere Anpassung des Mietentgeltes für die Mietobjekte wird derzeit nicht vorgenommen.

Wichtiger Hinweis für Bootsschuppenbesitzer

Die neue Umsatzsteuerregelung gilt unabhängig von Mieterlassen wegen Wegfall der Nutzungsgrundlage durch Brände. Auch diese Mieter müssen einen neuen Mietvertrag als neue Geschäftsgrundlage zu den geänderten Konditionen abschließen und werden gebeten – wie in der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 2. November dargelegt – einen Antrag auf Mieterlass wegen Nichtnutzung zu stellen, der dann genehmigt wird.