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02.11.2021

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützen erneut Sicherung des Fischerhauses

Erneut unterstützt das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg mit Fördermitteln in Höhe von 45.700 EUR, um die Sicherungsarbeiten am Fischerhaus fortsetzen zu können. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt das Vorhaben mit weiteren 20.000 Euro. Mit dem Geld sollen in einem 2. Bauabschnitt in dem naturschutzrechtlich erlaubten Zeitrahmen von Oktober 2021 bis Februar 2022 noch ausstehende Sicherungsarbeiten an der Fachwerkkonstruktion ausgeführt werden.

„Das sind positive Nachrichten. Auch wenn wir das Haus mit dem Geld nicht sanieren können, so können wir doch die Sicherungsmaßnahmen etappenweise fortsetzen“, hob Oberbürgermeister Silvio Witt hervor. „Der Denkmalschutzstatus verpflichtet uns, das Gebäude vor dem Verfall zu bewahren und weitere Planungsmaßnahmen in Gang zu setzen.“

Bereits im vergangenen Jahr konnte mit der Umsetzung eines Sicherungskonzeptes durch die finanzielle Unterstützung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege in Höhe von mehr als 100.000 Euro und rund 10.000 Euro der Deutschen Stiftung Denkmalschutz begonnen werden. Im November 2020 wurde mit Baumaßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Bausubstanz gestartet. Um eine akute Einsturzgefahr abzuwenden, lag der Schwerpunkt der Arbeiten auf dem Dachbereich und auf der Stabilisierung tragender Bauteile durch Stützkonstruktionen.

Seit Jahren bereitet die Fischerinsel und das denkmalgeschützte sanierungsbedürftige Gebäude der Stadt Sorgen. Die letzten Instandsetzungsmaßnahmen an dem Haus wurden im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) im Jahr 2006 durchgeführt. Hinzu kommt, dass es sich bei der Fischerinsel um einen äußerst sensiblen Bereich im Spannungsfeld zwischen Naturschutzgebiet (Nonnenhof) und dem Denkmalschutz handelt. Außerdem gehört die Fischerinsel zum Vogelschutzgebiet mit europaweiter Bedeutung und den entsprechend strengen Regularien was die Nutzung betrifft. Die Insel liegt im Brutgebiet des Vogelschutzgebietes und darf nicht betreten werden. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ist dies außerhalb der Brutzeit möglich. Ein Grund dafür, dass sich bisher kein Nutzungskonzept für das Gebäude fand.

Das Gemäuer auf der Insel ist eines der ältesten Häuser in Neubrandenburg. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude wurde schon im Jahr 1729 in Ratsprotokollen erwähnt. Bis in die 1970er-Jahre übernachteten noch Fischer in dem Haus. Seitdem steht es weitestgehend leer. Das Fachwerkhaus steht bereits seit 1986 auf der Denkmalliste und ist wahrscheinlich eines der ältesten durchgängig im kommunalen Besitz befindlichen Wohnhäuser des Landes.